Betriebskrankenkassen schließen Hausarztvertrag in NRW
Die Betriebskrankenkassen (BKK) haben mit den Hausärzteverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe einen Vorvertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geschlossen. Dieser sieht neben einer kontaktunabhängigen Vergütung auch kontaktabhängige Betreuungspauschalen sowie weitere Zuschläge und Einzelleistungen vor.
So sollen teilnehmende Hausärzte beispielsweise für die Versorgung von Patienten mit besonders betreuungsintensiven Erkrankungen wie zum Beispiel Demenz, Depression, Morbus Parkinson, Rheumatoide Arthritis und weitere Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems einen Zuschlag erhalten.
„Wichtig ist es uns, dass die „sprechende Medizin“ mehr in den Fokus der hausärztlichen Versorgung gerückt wird und Patienten mit besonderen Problemen intensiver betreut werden“, erklärte Lutz Kaiser, Vorsitzender des BKK-Vertragsausschusses NRW. Dementsprechend ermöglicht der Vertrag teilnehmenden Hausärzten zukünftig auch, die Beratung von Eltern drogenabhängiger oder psychosozial gestörter Kinder gesondert abzurechnen.
Hausärzte können sich ab Juni 2010, die 1,8 Millionen Versicherten der teilnehmenden Kassen ab Juli 2010 in den HZV-Vertrag einschreiben