Vergünstigungen
Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors - Kehlkopfkrebs - ist der Grad der Behinderung (GdB) 100%. Der GdB ist für 5 Jahre so zu belassen. Man spricht hier von einer fünfjährigen Heilungsbewährung. Wenn in diesen 5 Jahren kein Rezidiv aufgetreten ist, ist die Heilungsbewährungszeit abgelaufen und der GdB wird abgestuft
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bei Verlust des Kehlkopfes auf 70-80% |
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bei Teilverlust des Kehlkopfes auf 20-50% |
Merkzeichen
Durch die Anerkennung des GdB und der Nachteilsausgleiche können soziale Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
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G |
bei erheblichen Bronchitiden mit Atemnotzuständen, Lungenfunktionseinschränkung mittleren Grades |
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Halbe Kfz.-Steuerbefreiung |
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oder freie Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (in der Regel 50 km vom Wohnort) bei einer jährlichen Zahlung von 60 Euro (bei zusätzlich B kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren) |
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aG |
bei schwerer Atemnot, respiratorischer Insuffizienz, Rollstuhlbedarf |
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Volle Kfz.-Steuerbefreiung |
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und freie Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (in der Regel 50 km vom Wohnort) bei einer jährlichen Zahlung von 60 Euro |
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aG beinhaltet ausserdem: |
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Parkerleichterungen auf Behindertenparkplätzen für Rollstuhlfahrer |
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im eingeschränkten Halteverbot |
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im Zonenhalteverbot die zugelassene Parkdauer überschreiten |
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in Fußgängerzonen während der Ladezeiten |
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bei Parkuhren unbegrenzt ohne zu zahlen |
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auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden |
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in verkehrsberuhigten Zonen |
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aG light |
bei zustehendem G, kein Rollstuhlbedarf, jedoch schwere Atemnot, Gehen nur maximal bis 100m |
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Erweiterung der G-Regelung (muss beim Straßenverkehrsamt beantragt werden), Parkerleichterung wie bei aG mit Ausnahme des Parkens auf Behindertenparkplätzen |
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H |
bei ständigem Bedarf fremder Hilfe im Ablauf des täglichen Lebens, Erstickungsgefahr |
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Steuernachlass |
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Parkerleichterung |
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Kfz.-Steuerbefreiung |
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RF |
bei ständigen Hustenanfällen mit Auswurf, Kanülenwechselbedarf, laute Atemgeräusche, beim Abhusten Aerophagien, schwere Atemnotzustände |
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Befreiung von Rundfunkgebühren bei Verlust der Stimmbänder, der normalen Stimme, unverständlicher oder verzögerter langsamer Ersatzstimme |
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ermäßigte Telefongebühren (Telekombescheinigung) |
Wenn Sie mehr wissen möchten, kontaktieren Sie bitte ihr Versorgungsamt bzw. die Geschäftsstelle unseres Landesverbandes.
Kontaktadresse für weitere Informationen:
Geschäftsstelle des LV der Kehlkopfoperierten Nordrhein-Westfalen e.V.
Dagmar Schmidt, Massener Str. 27 a, 59423 Unna
0 23 03 / 1 38 73, Fax: 0 23 03 / 1 38 73
E-Mail: » kehlkopfoperierte-nrw@gmx.de
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