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Vergünstigungen

Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors - Kehlkopfkrebs - ist der Grad der Behinderung (GdB) 100%. Der GdB ist für 5 Jahre so zu belassen. Man spricht hier von einer fünfjährigen Heilungsbewährung. Wenn in diesen 5 Jahren kein Rezidiv aufgetreten ist, ist die Heilungsbewährungszeit abgelaufen und der GdB wird abgestuft

bei Verlust des Kehlkopfes auf 70-80%
bei Teilverlust des Kehlkopfes auf 20-50%

Merkzeichen

Durch die Anerkennung des GdB und der Nachteilsausgleiche können soziale Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

G bei erheblichen Bronchitiden mit Atemnotzuständen, Lungenfunktionseinschränkung mittleren Grades
  Halbe Kfz.-Steuerbefreiung
  oder freie Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (in der Regel 50 km vom Wohnort) bei einer jährlichen Zahlung von 60 Euro (bei zusätzlich B kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren)
aG bei schwerer Atemnot, respiratorischer Insuffizienz, Rollstuhlbedarf
  Volle Kfz.-Steuerbefreiung
  und freie Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (in der Regel 50 km vom Wohnort) bei einer jährlichen Zahlung von 60 Euro
  aG beinhaltet ausserdem:
    Parkerleichterungen auf Behindertenparkplätzen für Rollstuhlfahrer
    im eingeschränkten Halteverbot
    im Zonenhalteverbot die zugelassene Parkdauer überschreiten
    in Fußgängerzonen während der Ladezeiten
    bei Parkuhren unbegrenzt ohne zu zahlen
    auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden
    in verkehrsberuhigten Zonen
aG light bei zustehendem G, kein Rollstuhlbedarf, jedoch schwere Atemnot, Gehen nur maximal bis 100m
    Erweiterung der G-Regelung (muss beim Straßenverkehrsamt beantragt werden), Parkerleichterung wie bei aG mit Ausnahme des Parkens auf Behindertenparkplätzen
H bei ständigem Bedarf fremder Hilfe im Ablauf des täglichen Lebens, Erstickungsgefahr
  Steuernachlass
  Parkerleichterung
  Kfz.-Steuerbefreiung
RF bei ständigen Hustenanfällen mit Auswurf, Kanülenwechselbedarf, laute Atemgeräusche, beim Abhusten Aerophagien, schwere Atemnotzustände
  Befreiung von Rundfunkgebühren bei Verlust der Stimmbänder, der normalen Stimme, unverständlicher oder verzögerter langsamer Ersatzstimme
  ermäßigte Telefongebühren (Telekombescheinigung)

Wenn Sie mehr wissen möchten, kontaktieren Sie bitte ihr Versorgungsamt bzw. die Geschäftsstelle unseres Landesverbandes.

Kontaktadresse für weitere Informationen:

Geschäftsstelle des LV der Kehlkopfoperierten Nordrhein-Westfalen e.V.
Dagmar Schmidt, Massener Str. 27 a, 59423 Unna
0 23 03 / 1 38 73, Fax: 0 23 03 / 1 38 73
E-Mail:
» kehlkopfoperierte-nrw@gmx.de

Beitrittserklärung

Sie möchten dem Landesverband der Kehlkopfoperierten NRW e. V. als betroffenes Mitglied oder Fördermitglied beitreten. Hier geht es zum » Aufnahmeantrag [148 KB]

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