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Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen

Neue Leistungsträger übernehmen Aufgaben der Versorgungsverwaltung
Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig. Die Kommunen sind nun auch Ansprechpartner für Fragen rund um das Elterngeld. Die beiden Landschaftsverbände kümmern sich um die Kriegsopferversorgung, die Kriegsopferfürsorge und das soziale Entschädigungsrecht. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist für die Versorgung von Bergleuten zuständig. Die Arbeitsmarktprogramme gehen auf die Bezirksregierungen über. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist Ansprechpartnerin für die Sozialpolitische Förderung, insbesondere für den Demenz Service. Die Bewilligung des Erziehungsgeldes sowie die Erstattung der Kosten bei Schwangerschaftsabbrüchen übernimmt die Bezirksregierung Münster.
Die dafür bisher zuständigen Versorgungsämter wurden aufgelöst. Die dort Beschäftigten sind mit ihren bisherigen Aufgaben zu den neuen Aufgabenträgern gewechselt.

Informationen und Hinweise

Schwerbehindertenrecht - Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte
Die Kreise und kreisfreien Städte sind erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Und auch für die Bezahlung teurer Geräte, die viele Behinderte im Alltag benötigen, kann dort Unterstützung beantragt werden.

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